Eventuelle Notversorgung (Batterien oder USV) ebenfalls
abtrennen,
Sicherheitsrelevanz bezüglich Aufzügen,
Zugangskontrollen und elektrisch gesicherter Fluchtwege
berücksichtigen,
Herstellung einer Notversorgung mit Energie und
Wasser,
Die Maschinen mit einer Folie abdecken und getrocknete
Luft unter die Folie blasen,
Evakuierung und Sicherung von Betriebseinrichtungen
und Vorräten,
Sie haben eine Schadenminderungspflicht. Schutzmassnahmen:
Einbau von provisorischen Türen.
Zersprungene Fenster sichern.
Eventuell Wachdienst beauftragen.
Melden Sie den Brandschaden unverzüglich Ihrer
Versicherung,
Löschwasser abpumpen. Ein grosser Teil der Schäden
wird nicht durch den Brand verursacht, sondern durch Löschwasser, welches
in tiefer liegende Gebäudeteile eindringt.
Aufbau von Trocknungsanlagen zur Absenkung der
Luftfeuchtigkeit,
Ein Gutachter Ihrer Versicherung sollte so schnell wie
möglich den Schaden besichtigen.
Bergung: Durch den Brand oder Löschwasser in
Mitleidenschaft gezogenes Inventar muss geborgen und gereinigt werden.
Entsorgung: Inventar, das nicht mehr gerettet werden
kann, gilt meist als Sondermüll und muss entsprechend entsorgt werden
Wir betreuen Sie bei der Einleitung notwendiger
Massnahmen die nach solch einem Schadenfall zu treffen sind.
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