Samstag, 8. Dezember 2012

Wasserschaden Brandschaden Zürich Aargau Basel-Stadt Baselland Baselbiet Solothurn Luzern Bern Zug Schwyz Thurgau Schaffhausen Winterthur Zürichbiet ZH Oberland ZH Untertland Zürichsee


Brandschaden, Wasserschaden: Massnahmen für Hauseigentümer und Hausverwaltungen...
























Wasserschäden können in den verschiedensten Formen auftreten.







Ob bei stehendem Wasser, einem offenen Rohrbruch, einem geplatzten Waschmaschinenschlauch oder verborgenen Leckagen mit Feuchtigkeit an den Wänden, Böden oder Decken, für alles gilt: Verlorene Zeit ist Schadensfaktor Nummer 1!







Direkte Zerstörungen durch das Feuer, Schäden durch freigesetzte Schadstoffe, Löschwasser und Geruchsentwicklung. Das sind die Schadensarten die ein Brandfall meist mit sich bringt.







Bei Brandschäden kümmern wir uns schnell und zuverlässig um alle Belange, damit Sie Ihre Räume baldmöglichst wieder bewohnen können.







Vielfach sind die Sekundärschäden, resultierend aus Löschwasser und anderen Brandbekämpfungsmittel, grösser als die primären folgen des Brandes.










Umfassende Massnahmen bei Brandschäden und Wasserschäden:







Brandschäden und Wasserschäden wie Überschwemmungen sind für die betroffenen Hausbesitzer und Wohnungsbesitzer sehr tragisch, weil ihr Besitz häufig unwiederbringlich verloren geht.

Oft können durch sofortige Massnahmen schlimmere Folgeschäden minimiert werden.







Das gilt für Sicherungsmassnahmen am Brandort / Wasserschadenort und die Sicherung beschädigter Hausratsbestandteile ebenso wie für die Reinigung von Verrussungsschäden und Trocknungsarbeiten nach Löschwasserschäden.







Ganz gleich, ob in Ihre Räume Feuchtigkeit eingedrungen ist, der Waschmaschinen- oder Spülmaschinenschlauch geplatzt ist oder durch Rohrbruch Ihr Keller unter Wasser steht - wir regeln alles für Sie.





































Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen