Samstag, 8. Dezember 2012

Wasserschaden Brandschaden Sofortmassnahmen ZH AG BS BL SO BE LU ZG SZ SH TG SG

Sofortmassnahmen, Erstmassnahmen im Fall Brandschaden oder Wasserschaden:
















Brandschaden - Wasserschaden was erst tun?




Maschinen und Produktionsanlagen abschalten,


Elektrische / elektronische Systeme sofort abschalten,


Eventuelle Notversorgung (Batterien oder USV) ebenfalls abtrennen,


Sicherheitsrelevanz bezüglich Aufzügen, Zugangskontrollen und elektrisch gesicherter Fluchtwege berücksichtigen,


Herstellung einer Notversorgung mit Energie und Wasser,


Die Maschinen mit einer Folie abdecken und getrocknete Luft unter die Folie blasen,


Evakuierung und Sicherung von Betriebseinrichtungen und Vorräten,


Sie haben eine Schadenminderungspflicht. Schutzmassnahmen:
  • Einbau von provisorischen Türen.
  • Zersprungene Fenster sichern.
  • Eventuell Wachdienst beauftragen.


Melden Sie den Brandschaden unverzüglich Ihrer Versicherung,


Löschwasser abpumpen. Ein grosser Teil der Schäden wird nicht durch den Brand verursacht, sondern durch Löschwasser, welches in tiefer liegende Gebäudeteile eindringt.


Aufbau von Trocknungsanlagen zur Absenkung der Luftfeuchtigkeit,


Ein Gutachter Ihrer Versicherung sollte so schnell wie möglich den Schaden besichtigen.


Bergung: Durch den Brand oder Löschwasser in Mitleidenschaft gezogenes Inventar muss geborgen und gereinigt werden.


Entsorgung: Inventar, das nicht mehr gerettet werden kann, gilt meist als Sondermüll und muss entsprechend entsorgt werden






Wir betreuen Sie bei der Einleitung notwendiger Massnahmen die nach solch einem Schadenfall zu treffen sind.


  • Notmassnahmen,
  • erste Reinigungsarbeiten,
  • Abbruch- und
  • Aufräumungsarbeiten


...werden je nach Erfordernis eingeleitet.


























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